9 7. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten werden in Ziff. I.1. der Anklageschrift Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, mehrfach und teilweise mengenmässig qualifiziert begangen, unter anderem durch Folgendes (vgl. pag. 2290 f.): 1.3. Erwerb von mindestens 253.8 Gramm Kokaingemisch (rund 103 Gramm reines Kokain bei einem Reinheitsgrad von durchschnittlich 40.6% Kokain Base) in der Zweit zwischen mindestens 22.6.2016 und 13.11.2020 in D.________, C.________ und evt.