8 Verjährung, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils), die Schulsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Erwerb und Veräusserung von total 1'500 Gramm Marihuana (Ziff. II.1.1.-II.1.2.), wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Marihuana und Kokain (von 18. Februar 2019 bis 13. November 2020;