Nicht der Rechtskraft zugänglich und daher ebenfalls zu überprüfen sind die vorzeitigen Zustimmungen zur Löschung des vom Beschuldigten erstellten DNA-Profils sowie der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten. Ferner hat die Kammer über die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten sowie die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ in oberer Instanz einschliesslich der Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten für das gesamte Verfahren zu befinden.