5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Die Berufung ist beschränkt und bezieht sich auf den Schuldspruch wegen Erwerbs und Veräusserung von 180 Gramm Kokaingemisch an K.________ gemäss Ziff. II.1.3.1. des erstinstanzlichen Urteils (womit jedoch die Gesamtmenge Kokain gemäss Ziff. II.1.3. und die mengenmässige Qualifikation gemäss Ziff. II.1. zusammenhängen). Angefochten ist ferner die ausgesprochene Landesverweisung für die Dauer von 5 Jahren samt Ausschreibung derselben im SIS sowie die Sanktion(en).