6 4.1. Die Ersatzmassnahmen gemäss Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 08.12.2021 (Verlängerung ARR 21 463) per sofort aufgehoben werden; 4.2. Die Sicherheitsleistung von CHF 10'000.00 ist im Umfang von CHF 4'000.00 an O.________ zurück zu bezahlen. Die restlichen CHF 6'000.00 zur Deckung der Busse und der teilweisen Verfahrenskosten verwendet werden; 4.3. Die beschlagnahmten Drogen (7.2 Gramm Kokaingemisch) zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB) werden; 4.4. das Mobiltelefon Samsung schwarz, .