Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 17. Februar 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 30. November 2018 bis 17. Februar 2019 in C._____