A.________ sei wegen teilweise qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz unter Anwendung der einschlägigen Gesetzesnormen zu verurteilen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren. unter Auferlegung der anteilsmässigen Untersuchungs- und erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/3) sowie der Verfahrenskosten im Berufungsverfahren an den Kanton Bern, unter Ent-