2540 ff.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde von Amtes wegen zur allfälligen Prüfung der Landesverweisung über den Beschuldigten ein Bericht des Amts für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern, Migrationsdienst, vom 21. April 2023 (samt einer Bestätigung der Sozialhilfe der Gemeinde E.________ vom 17. April 2023 und eines Betreibungsregisterauszugs vom 5. April 2023; pag. 2594 ff.) sowie beim SEM die Akten des Asylverfahrens des Beschuldigten (pag. 2606 ff.) eingeholt. Ferner wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 14. Juni 2023;