4 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Zusammen mit der Berufungserklärung reichte Rechtsanwalt B.________ die Schnellrecherche der Schweizerischen Flüchtlingshilfe «Q.________: Behandlung von R.________ (Krankheit)» vom .________ ein, die antragsgemäss und ohne Einwände seitens der Generalstaatsanwaltschaft (pag. 2576) zu den Akten erkannt wurde (pag. 2540 ff.).