10. [Eröffnungsformel] 2. Berufung Dagegen meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 1. März 2022 fristgerecht Berufung an (pag. 2474). Mit Eingabe vom 25. Mai 2022 folgte die frist- und formgerechte Berufungserklärung (pag. 2536). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 2. Juni 2022 mit, dass keine Anschlussberufung erklärt wird und keine Gründe für ein Nichteintreten geltend gemacht werden (pag. 2575 f.).