2. Die Sicherheitsleistung von CHF 10'000.00 ist im Umfang von CHF 4'000.00 an O.________ zurück zu bezahlen. Die restlichen CHF 6'000.00 werden zur Deckung der Busse und der teilweisen Verfahrenskosten verwendet. 3. Die beschlagnahmten Drogen (7.2 Gramm Kokaingemisch) werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 4. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): – 1 Mobiltelefon Samsung schwarz, .________ mit SIM-Karte