3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren, mit Eintragung im Schengener Informationssystem. 5. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 14'875.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 16'906.50, insgesamt bestimmt auf CHF 31'781.50 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 17'326.00). [Kostentabelle]