Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 133 Tagen (13.11.2020-25.03.2021) wird im Umfang von 133 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Die Ersatzmassnahmen von 329 Tagen (26.03.2021-17.02.2022) werden im Umfang von 50 Tagen (gerundet 15 %) auf die Freiheitsstrafe angerechnet 2. Zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 1'200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.