__ und anderswo in der Schweiz durch Konsum einer unbestimmten Menge Kokain und Marihuana. 3. Der Pornografie, begangen am 07.06.2020 und in der Zeit davor in C.________ und evtl. anderswo im Kanton Bern durch das Speichern und Versenden eines Printscreens einer Filmaufnahme, die sexuelle Handlungen mit Kindern zum Inhalt hat. und in Anwendung der Art. 34, 40, 42, 44, 47, 49 Abs. 1, 51, 66a lit. h und o, 106, 197 Abs. 4 Abs. 2 StGB, Art. 19 Abs. 1 lit. c und d, 19 Abs. 2 lit. a, 19a Abs. 1 BetmG, Art. 426 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten.