wegen mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 30.11.2018 bis 17.02.2019 in C.________, D.________ und anderswo in der Schweiz durch Konsum einer unbestimmten Menge Kokain und Marihuana wird wegen Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: