8 chen Konsequenzen des strafbaren Handelns – mögen sie für die betroffene Person und ihre Angehörigen noch so unangenehm sein – möglichst lange zu entgehen. Der Beschwerdeführer hätte ausreichend Zeit zur Verfügung gehabt, seine persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln bzw. insbesondere eine geeignete Betreuung für seine Tochter (und allenfalls den Sohn seines Stiefbruders) zu organisieren. Die Beschwerde ist nach dem Gesagten abzuweisen. V. Kosten