17. Der Beschwerdeführer ergänzte in seinen Stellungnahmen vom 21. Mai 2022 und 17. Juli 2022 zusammengefasst, dass alle Einwände bereits dem Regionalgericht sowie dem Ober- und Bundesgericht schriftlich und mündlich erläutert worden seien. Er habe gar nichts anderes tun können, als den Jungen auf Bitten des Vaters aufzunehmen. Ihm dies nun vorzuwerfen sei unmenschlich. Wenn alle Beweise und Einwände richtig gewürdigt und alle Zeugen befragt worden wären, würde das Urteil anders ausfallen und die Situation wäre eine andere.