Dass eine Strafe innerhalb von sechs Monaten nach dem Urteil angetreten werden müsse, erweise sich angesichts des falschen Urteils und nach den Jahren Wartezeit als sehr unverhältnismässig und als Begründung abwegig. Er habe jetzt noch einen minderjährigen «Flüchtling» aus der Ukraine aufnehmen müssen. Er habe seinem Stiefbruder versprochen, dass er dessen Sohn aufnehme. Die Mutter und der Bruder des Jungen seien verstorben. Aus diesen Gründen ersuche er um Gutheissung der Beschwerde, damit er diese Umstände angemessen regeln könne und nicht noch mehr Probleme entstehen würden (pag. 1 ff.).