15. Der Beschwerdeführer brachte in seiner Beschwerde zusammengefasst und im Wesentlichen vor, dass er dazumal für Sachen verurteilt worden sei, die er nicht getan habe. Wenn die Bieler Behörden das Ganze unvoreingenommen beurteilt hätten, wäre die Strafe auch nicht in diesem Ausmass ausgefallen. Solche Urteile dürften nicht in ein paar Stunden getroffen werden. Nach dem erstinstanzlichen Urteil habe sich niemand mehr die Mühe gemacht, dies richtig anzuschauen.