3 Der Beschwerdeführer ist nicht anwaltlich vertreten und aus seiner Beschwerde ergibt sich auch ohne konkret gestellte Rechtsbegehren, was von ihm anbegehrt wird. Auf die Beschwerde ist nach dem Gesagten einzutreten. 11. Die Strafkammer des Obergerichts ist bei der Überprüfung des angefochtenen Entscheids in ihrer Kognition nicht beschränkt (Urteil des BGer 6B_983/2020 vom 3. November 2020 E. 1.3.2 und 1.4.; vgl. auch Art. 80 VRPG). III. Prozessuale Anträge