Mit Schreiben vom 12. Oktober 2021 stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um Aufschub des Strafvollzugs bis zum ordentlichen Abschluss der Erstausbildung seiner Tochter bzw. bis zu deren Volljährigkeit (amtliche Akten BVD, pag. 170 ff.). Am 7. Januar 2022 gewährten die BVD dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör zur beabsichtigten Abweisung des gestellten Gesuchs (amtliche Akten BVD, pag. 210 und Rückseite). Der Beschuldigte nahm hierzu mit Schreiben vom 12. Januar 2022 Stellung (amtliche Akten BVD, pag.