2. Mit Aufgebots- und Vollzugsverfügung vom 23. September 2021 wurde A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) von den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend BVD) per 15. November 2021 zum Haftantritt aufgeboten (amtliche Akten BVD, pag. 167 f.). Mit Schreiben vom 12. Oktober 2021 stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um Aufschub des Strafvollzugs bis zum ordentlichen Abschluss der Erstausbildung seiner Tochter bzw. bis zu deren Volljährigkeit (amtliche Akten BVD, pag.