Gleichzeitig erklärte es A.________ der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, der groben Verkehrsregelverletzung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand schuldig und verurteilte ihn u.a. zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten (amtliche Akten BVD, pag. 82 ff.). Eine dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen wies das Bundesgericht mit Urteil vom 23. Juni 2021 ab, soweit es darauf eintrat (Urteil des Bundesgerichts [BGer] 6B_141/2021).