1. Mit Urteil vom 22. September 2020 erkannte das Obergericht des Kantons Bern, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 30. Juli 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ wegen diverser Strassenverkehrsdelikte, falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt wurde.