sowie unter Einbezug der seinerzeit mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 6. Dezember 2018 (BJS 18 29942) bedingt ausgesprochenen und nunmehr zu vollziehenden Geldstrafe von 5 Tagessätzen à CHF 30.00 im Sinne einer Gesamtstrafe verurteilt: