1. der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln, begangen am 15. Oktober 2020 um ca. 13:40 Uhr auf dem D.________(Platz) in C.________ durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs; 2. des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, begangen am 15. Oktober 2020 um ca. 13:40 Uhr auf dem D.________(Platz) in C.________; 3. der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 15. Oktober 2020 um ca. 13:40 Uhr auf dem D.________(Platz) in C.________. III.