22 und pag. 45), den Kosten der Untersuchung BJS 20 29096 von CHF 650.00 (pag. 89) sowie den Kosten des Gerichts von CHF 1'200.00 (inkl. Gebühr für die schriftliche Urteilsbegründung). Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich demnach insgesamt auf CHF 2'050.00. Der Beschuldigte wurde von der Anschuldigung der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln durch nicht angemessenes Sichern des Fahrzeugs gegen das Wegrollen freigesprochen. Die für diesen Vorfall entstandenen Verfahrenskosten betrugen gemäss Strafbefehl vom 23. Dezember 2020 CHF 150.00 (pag.