Die VBRS-Richtlinien empfehlen für einen Schuldspruch wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs eine Busse von CHF 300.00 (S. 21 VBRS-Richtlinien). Zu berücksichtigen ist vorliegend, dass der Beschuldigte durch seinen krassen Fahrfehler bzw. sein pflugartiges Weiterfahren nach der Kollision einen Sachschaden von nicht weniger als CHF 5'000.00 verursachte. Konkret verletzt wurde niemand, so dass es sich gerade noch rechtfertigt, die Busse für diesen Schuldspruch auf die von den VBRS-Richtlinien empfohlene Höhe von CHF 300.00 festzusetzen.