Gemäss Empfehlung der VBRS-Richtlinien wäre vorliegend nebst der Ausfällung einer Geldstrafe auch eine Verbindungsbusse auszusprechen. Dieses als Denkzettel bei bedingten Geldstrafen vorgesehene Ausscheiden eines zu bezahlenden Geldbetrags wird angesichts der vorliegend unbedingt ausgesprochenen Geldstrafe obsolet. Auf das Aussprechen einer Verbindungsbusse wird deshalb verzichtet.