54, Kästchen 2860 und 2862). Insgesamt rechtfertigt die lediglich eventualvorsätzliche und versuchte Tatbegehung eine Reduktion um insgesamt zehn Strafeinheiten. Gestützt auf die objektiven und subjektiven Tatkomponenten sowie den fakultativen Strafmilderungsgrund resultiert für den Schuldspruch wegen versuchter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vor Berücksichtigung der Täterkomponenten eine Strafe von 20 Strafeinheiten. 16.2 Täterkomponenten Hinsichtlich der Täterkomponenten kann auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (pag.