13. Anwendbares Recht Die hier zu beurteilenden Taten ereigneten sich am 15. und 29. Oktober 2020 und damit nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB am 1. Januar 2018. Es ist somit geltendes Recht anzuwenden. 14. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Für die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 233 f., S. 29 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).