Der Widerruf ist folglich auszusprechen. Der dem Beschuldigten mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 06.12.2018 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 150.00, gewährte bedingte Vollzug ist damit zu widerrufen und die Strafe ist zu vollziehen.