Mit vorliegendem Urteil wird der Beschuldigte wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch nicht angemessenes Sichern des Fahrzeugs gegen das Wegrollen und Nichtbeherrschen des Fahrzeugs (Verursachen eines Unfalls), pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit verurteilt, welche in der Probezeit des Urteils vom 06.12.2018 begangen wurden, schuldig erklärt. Der Widerruf muss demnach geprüft werden.