Durch die vorgenannten Urteile sind auch Administrativmassnahmen, wie Entzug der Fahrerlaubnis, gegen den Beschuldigten verhängt worden (pag. 82 ff.). Mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Ju- ra-Seeland vom 06.12.2018 (BJS 18 29942) wurde der Beschuldigte sodann wegen Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und einer Busse von CHF 200.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, verurteilt (pag. 81).