22 Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 750.00 verurteilt. Das Urteil vom 28.10.2015 wurde widerrufen (pag. 80 f.). Durch die vorgenannten Urteile sind auch Administrativmassnahmen, wie Entzug der Fahrerlaubnis, gegen den Beschuldigten verhängt worden (pag.