22 Abs. 2 VRV bestimmt: «Im Gefälle ist die Bremse anzuziehen und eine weitere wirksame Sicherung gegen das Wegrollen zu treffen, wie Einschalten des niedrigsten Ganges oder Ablenken der Räder gegen ein Hindernis am Fahrbahnrand». Diese Sicherungen sollen nicht nur der Schwerkraft entgegenwirken, sondern auch allfälligen Erschütterungen durch vorbeifahrende Fahrzeuge oder leichten Berührungen standhalten (BSK SVG-FIOLKA, Art. 37 N 56). 11.2 Subsumtion Gemäss erwiesenem Sachverhalt legte der Beschuldigte zwar den ersten Gang ein, vergass jedoch, auch die Handbremse anzuziehen. Damit missachtete er eine