Nach Art. 22 Abs. 1 VRV muss der Fahrzeugführer den Motor abstellen, bevor er das Fahrzeug verlässt. Bevor er sich entfernt, muss er es sodann gegen das Wegrollen sowie gegen die Verwendung durch Unbefugte sichern. Sicherheitsmassnahmen gegen das Wegrollen finden sich in Art. 22 Abs. 2– 3 VRV. Art. 22 Abs. 2 VRV bestimmt: «Im Gefälle ist die Bremse anzuziehen und eine weitere wirksame Sicherung gegen das Wegrollen zu treffen, wie Einschalten des niedrigsten Ganges oder Ablenken der Räder gegen ein Hindernis am Fahrbahnrand».