15 9. Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall 9.1 Theoretische Grundlagen zum Tatbestand Betreffend die theoretischen Grundlagen zu Art. 92 Abs. 1 i.V.m. Art. 51 Abs. 3 SVG kann erneut auf die korrekten Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen (pag. 226 f., S. 22 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Gemäss Art. 92 Abs. 1 SVG wird mit Busse bestraft, wer bei einem Unfall die Pflichten verletzt, die ihm dieses Gesetz auferlegt.