Dabei hörte er nach erster Kollision nicht auf, sondern pflügte sich seinen Weg frei. Das Ausmass der Kollision (Mitreissen eines anderen Autos, massive Schäden) und die lange Spur der Verwüstung (ganze Länge der rechten Anhängerseite zerkratzt) zeigen zudem eindrücklich, dass der Beschuldigte selbst dann nicht reagierte, als er durch Widerstand und Geräusche feststellen musste, dass etwas nicht in Ordnung war, sondern einfach weiterfuhr, bis sich das nebenanstehende und nunmehr aufgeladene Auto schliesslich von selber von seinem Anhänger löste. Der Beschuldigte handelte mit Blick auf diese Ausführungen mindestens eventualvorsätzlich.