Dadurch war er sich der engen Platzverhältnisse bewusst und kannte auch die Position des korrekt parkierten Autos auf dem Parkfeld nebenan. Ebenfalls bewusst war sich der Beschuldigte der Kurvenradiusverhältnisse, welche einerseits bei einem Anhängerzug anders sind, als dies bei einem anhängerlosen Auto der Fall ist, aber auch wegen des rückwärts Einparkierens. Dadurch, dass der Beschuldigte beim Hinausfahren einen zu kleinen Kurvenradius wählte, nahm er in Kauf, dass sein Anhänger das danebenstehende Auto nicht nur touchierte, sondern geradezu mit sich riss.