Nach Art. 31 Abs. 1 SVG muss der Fahrzeugführer das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Er muss mithin ständig so wachsam sein, dass er alle relevanten Umstände so aufnehmen kann, dass er rechtzeitig und situationsadäquat zu reagieren vermag (BSK SVG-ROTH, Art. 31 N 44). Der Fahrzeugführer muss das Fahrzeug sicher und unfallfrei durch den Verkehr führen – kommt es zu einem Zusammenstoss, so ist das an sich bereits der Be-