8. Einfache Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs 8.1 Theoretische Grundlagen zum Tatbestand Für die theoretischen Grundlagen zu Art. 90 Abs. 1 i.V.m. Art. 31 Abs. 1 SVG kann vollumfänglich auf die Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 224 f., S. 21 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrats verletzt (Art. 90 Abs. 1 SVG).