Nach dem Gesagten erweist sich auch der Sachverhalt gemäss Strafbefehl vom 23. Dezember 2020 als erstellt. Als der Beschuldigte am 29. Oktober 2020 am B.________(Weg) parkierte, legte er zwar den ersten Gang ein, vergass jedoch, auch die Handbremse anzuziehen, was dazu führte, dass sein Auto vom leicht abschüssigen Platz rückwärts rollte und mit einem anderen parkierten Auto kollidierte. III. Rechtliche Würdigung