13 täterschaft nannte der Beschuldigte schliesslich, dass ihm jemand Steine in den Weg legen wolle (pag. 176 Z. 12 f.). Im Rahmen seines letzten Wortes an der erstinstanzlichen Verhandlung konkretisierte er, es gebe jemanden, der ihn seit drei Jahren immer wieder schädige. Diese Person müsse ihn sehr gut kennen. Er könne sich dies nur erklären, dass es aus finanziellen Gründen geschehe, weil er schlechte finanzielle Verhältnisse habe (pag. 183). Mit Blick darauf, dass der Beschuldigte keinen konkreten Verdacht resp.