176 Z. 3 ff.). Anzeige erhob der Beschuldigte jedoch lediglich in Bezug auf den Vorfall vom 29. Oktober 2020. Betreffend die weiteren von ihm erwähnten Vorkommnisse erstattete er gemäss oberinstanzlicher Aussage nur Meldung bei der Polizei (pag. 299 Z. 24). Als mögliches Motiv der Dritt-