Nachträglich liess sich jedoch nicht mehr feststellen, ob der erste Gang ganz oder halb eingelegt war, weshalb zu Gunsten des Beschuldigten angenommen werden muss, dass der erste Gang vollständig eingelegt war. Demgegenüber konnte die Polizei vor Ort feststellen, dass beim Auto des Beschuldigten die Handbremse nicht angezogen worden war, was sich ebenfalls aus dem Unfallaufnahmeprotokoll ergibt (pag. 9). Der Beschuldigte gab diesbezüglich