7.2 Sachverhalt Das Rahmengeschehen ist auch bei diesem Vorfall soweit unbestritten. Der Beschuldigte stellt weder die Kollision noch die Beteiligung seines Autos in Abrede. Bestritten wird von ihm demgegenüber, das Auto ungenügend gesichert zu haben, mithin, den ersten Gang nicht eingelegt und die Handbremse nicht angezogen zu haben, bevor er das Auto zurückliess. 7.3 Beweiswürdigung 7.3.1 Beweismittel Die Vorinstanz fasste den Anzeigerapport vom 17. November 2020 (pag. 1 ff.) sowie die vom Beschuldigten gemachten Aussagen (pag. 13, pag. 15, pag. 32, pag. 40 f. und pag. 173 ff.) korrekt und vollständig zusammen;