11 7. Zum Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung 7.1 Vorwurf gemäss Anklage Der Sachverhalt gemäss Strafbefehl vom 23. Dezember 2020 gilt auch hier gestützt auf Art. 356 Abs. 1 Satz 2 StPO als Anklageschrift (pag. 27 ff.). Darin wird dem Beschuldigten folgendes Verhalten vorgeworfen: Der Beschuldigte parkte seinen Personenwagen neben dem B.________(Weg) auf einem Platz. Da das Fahrzeug ungenügend gegen das Wegrollen gesichert war, rollte dieses rückwärts vom leicht abschüssigen Platz und kollidierte gegen ein korrekt parkiertes Fahrzeug.