Vielleicht spiele seine Vorgeschichte mit Führerausweis-Entzug eine Rolle, er wisse es nicht (pag. 62). Zusammengefasst ist festzuhalten, dass der Beschuldigte die Kollision deutlich wahrnahm, sich daraufhin aber trotzdem von der Unfallstelle entfernte. Gestützt auf die vorangehenden Ausführungen erweist sich der angeklagte Sachverhalt gemäss Strafbefehl vom 23. März 2021 im Ergebnis als erstellt.