Dieser verliess im Anschluss an den Unfall umgehend den D.________(Platz) und begab sich zur Firma E.________, um dort in der Zeit von 13:42 bis 13:48 Uhr Kies aufzuladen. Hinsichtlich der Frage, ob der Beschuldigte den von ihm verursachten Unfall auf dem D.________(Platz) bemerkt hatte oder nicht, hält die Kammer wie bereits erwähnt fest, dass die Zeugin gegenüber dem protokollierenden Polizisten aussagte, der Beschuldigte habe vor dem Wegfahren (und nach dem Lösen des F.________ (Fahrzeug) vom Anhänger) noch kurz angehalten, den Kopf nach links gedreht und wohl zurückgeblickt. Die Zeugin schloss daraus, dass der Beschuldigte die Kollision mitbekommen habe (pag.